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   VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94   

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VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94 (https://dejure.org/1994,2756)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.07.1994 - 5 S 679/94 (https://dejure.org/1994,2756)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - 5 S 679/94 (https://dejure.org/1994,2756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Klagebefugnis des Straßenanliegers gegen eine Widmungserweiterung, aber möglicher Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidrigen Immissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BaWüStrG §§ 3, 5; GG Art. 14; VwGO § 42 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 185
  • VBlBW 1994, 416
  • VBlBW 1995, 106
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94
    Das Eigentum unzulässigerweise einschränkende Verkehrsimmissionen können durch einen Folgenbeseitigungsanspruch abgewehrt werden, den die bestandskräftige Widmungserweiterung nicht ausschließt (im Anschluß an BVerwG, Urt v 26.08.1993 - 4 C 24/91 -, BVerwGE 94, 100ff).

    Daraus ergibt sich nach Überzeugung des Senats, daß die Klägerin ebenso wie in anderen Fällen, in denen für den Bau oder die Änderung einer Straße ein Planfeststellungsverfahren nicht obligatorisch ist (vgl. § 37 Abs. 1 StrG), die mit Bau und Benutzung einer Straße einhergehenden Folgen des Kraftfahrzeugverkehrs nur nach Maßgabe der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Folgenbeseitigungsanspruchs abwehren kann (dazu grundlegend: BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 ff. = UPR 1994, 28 ff.).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94
    Die Widmung steht deswegen einem Anspruch auf Folgenbeseitigung nicht entgegen (vgl. ferner BVerwG Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 26.88 - BVerwGE 80, 178 ff).
  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94
    Auch ihr Anliegergebrauch, der nach ständiger Rechtsprechung verfassungsrechtlich durch Art. 14 Abs. 1 GG abgesichert ist (vgl. z. B. Beschl. des erk. Sen. v. 16.07.1990 - 5 S 1039/90 - NVwZ 1991, 387 und dazu BVerfG, Beschl. v. 11.09.1990 - 1 BvR 1988/90 - NVwZ 1991, 358), wird nicht geschmälert.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 5 S 51/83

    Zur Öffentlichkeit eines Weges; Gemeingebrauch; faktische Widmungserweiterung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94
    Setzt ein Bebauungsplan mit Rechtssatzqualität eine Verkehrsfläche für Fußgänger fest, so ist sowohl der Träger der Straßenbaulast wie auch die Straßenverkehrsbehörde straßenrechtlich gehindert, auf einer solchen Fläche ohne weiteres Fahrverkehr zu eröffnen (siehe zuletzt Urt. des erk. Senats v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 - ferner Urt. v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 - NJW 1984, 819 = VBlBW 1984, 275 und v. 05.05.1987 - 5 S 1748/86 - BWGZ 1988, 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1990 - 5 S 1039/90

    Teileinziehung einer Straße zur Schaffung eines Fußgängerbereichs - Auswirkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94
    Auch ihr Anliegergebrauch, der nach ständiger Rechtsprechung verfassungsrechtlich durch Art. 14 Abs. 1 GG abgesichert ist (vgl. z. B. Beschl. des erk. Sen. v. 16.07.1990 - 5 S 1039/90 - NVwZ 1991, 387 und dazu BVerfG, Beschl. v. 11.09.1990 - 1 BvR 1988/90 - NVwZ 1991, 358), wird nicht geschmälert.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 5 S 1/92

    Zur Festsetzung des Bebauungsplanes mit normativem Charakter unter Verwendung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94
    Setzt ein Bebauungsplan mit Rechtssatzqualität eine Verkehrsfläche für Fußgänger fest, so ist sowohl der Träger der Straßenbaulast wie auch die Straßenverkehrsbehörde straßenrechtlich gehindert, auf einer solchen Fläche ohne weiteres Fahrverkehr zu eröffnen (siehe zuletzt Urt. des erk. Senats v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 - ferner Urt. v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 - NJW 1984, 819 = VBlBW 1984, 275 und v. 05.05.1987 - 5 S 1748/86 - BWGZ 1988, 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1983 - 5 S 1228/83

    Normenkontrollverfahren; Kein Anspruch eines Anliegers auf Aufrechterhaltung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94
    Auch ist das Bebauungsplanverfahren ein förmliches Verfahren im Sinne von § 5 Abs. 6 S. 1 StrG (vgl. Urt. des erk. Senats vom 29.11.1983 - 5 S 1228/83 - VBlBW 1984, 277).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1987 - 5 S 1748/86

    Verkehrsregelung nur im Rahmen der Widmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94
    Setzt ein Bebauungsplan mit Rechtssatzqualität eine Verkehrsfläche für Fußgänger fest, so ist sowohl der Träger der Straßenbaulast wie auch die Straßenverkehrsbehörde straßenrechtlich gehindert, auf einer solchen Fläche ohne weiteres Fahrverkehr zu eröffnen (siehe zuletzt Urt. des erk. Senats v. 18.08.1992 - 5 S 1/92 - ferner Urt. v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 - NJW 1984, 819 = VBlBW 1984, 275 und v. 05.05.1987 - 5 S 1748/86 - BWGZ 1988, 81).
  • VG Karlsruhe, 30.01.2002 - 4 K 333/01

    Anliegerschutz gegen faktischen Straßenbau aufgrund informeller Planung

    Wie bereits mehrfach ausgeführt, kann ein öffentlich-rechtlicher Abwehr- oder Unterlassungs- bzw. (Folgen-)Beseitigungsanspruch gegenüber einer geplanten Baumaßnahme als solcher lediglich dann zum Erfolg führen, soweit ein Dritter gerade durch die Baumaßnahme in seinen Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.2000, NVwZ 2001, 89; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.07.1994, NVwZ-RR 1995, 185).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Beschluss vom 04.10.2001 - 5 S 1810/01 - ausdrücklich offen gelassen, ob der Auffassung der Kammer in jeder Hinsicht zu folgen ist, insbesondere "ob und inwieweit die Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 - (a.a.O.), das den Fall einer vollzogenen rechtswidrigen förmlichen Straßenplanung betrifft, oder ob andere rechtliche Gesichtspunkte Anlass geben könnten, die ständige Rechtsprechung des Senats in den Fällen nicht-förmlicher Straßenplanung (vgl. Beschl. v. 03.04.1981 - 5 S 405/81 - BWGZ 1981, 856; Urt. v. 07.07.1994 - 5 S 679/94 - VBlBW 1995, 106; Beschl. v. 01.10.1999 - 5 S 1921/99 - VBlBW 2000, 110; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.11.2000 - 8 S 2194/00 - siehe auch BVerwG, Urt. v. 22.02.1980 - IV C 24.77 - DVBl. 1980, 996; Beschl. v. 26.06.2000 - 11 VR 8.00 - NVwZ 2001, 89) zu überdenken.".

  • VG Hannover, 15.11.2022 - 7 A 4592/21

    Bebauungsplan; Folgenbeseitigungsanspruch; Straßenrecht; Widmung; Anfechtung

    Aufgrund der in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärten Frage, ob Verkehrsimmissionen im Rahmen der Anfechtung der straßenrechtlichen Widmung geltend gemacht werden können (bejahend VG Darmstadt, Urt. v. 02.02.2022 - 4 K 1205/15.DA -, juris Rn. 70) oder ob die Klägerin insoweit auf die Geltendmachung eines Folgenbeseitigungsanspruchs zu verweisen ist (so VGH B-W, Urt. v. 07.07.1994 - 5 S 679/94 -, NVwZ-RR 1995, 185 [VGH Baden-Württemberg 07.07.1994 - 5 S 579/94] ) erscheint eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 2 Abs. 2 GG (körperliche Unversehrtheit) und Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentum) nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. zur Teileinziehung Nds. OVG, Beschl. v. 24.01.2018 - 7 ME 110/17 -, juris Rn. 7).

    Außerhalb förmlicher Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren ergibt sich hieraus, dass die mit dem Bau und der Benutzung einer Straße einhergehenden Folgen des Kraftfahrzeugverkehrs nur nach Maßgabe der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs abgewehrt werden können (OVG B-W, Urt. v. 07.07.1994 - 5 S 679/94 -, NVwZ-RR 1995, 185 (186)), soweit die Einwendungen dem Grunde nach Teil der Planung waren.

    Eine Inzidentprüfung des der Widmung zugrundeliegenden Bebauungsplans findet hingegen nicht statt (i.E. ebenso VG Darmstadt, Urt. v. 02.02.2022 - 4 K 1205/15.DA -, juris; OVG B-W, Urt. v. 07.07.1994 - 5 S 679/94 -, NVwZ-RR 1995, 185 [VGH Baden-Württemberg 07.07.1994 - 5 S 579/94] (186)).

  • VGH Bayern, 24.10.2002 - 8 B 98.873

    Klagebefugnis für die Anfechtung einer Widmungsverfügung; Widmung einer

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  • VG Braunschweig, 18.08.2009 - 6 A 211/08

    Klage eines Anliegers gegen straßenrechtliche Widmung

    Derartige Einwände von Anliegern gegen die Widmung einer Straße sind jedenfalls dann nur noch eingeschränkt möglich, wenn der Widmung eine (förmliche) Planungsentscheidung vorausgegangen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 15.09.1994 - 23 A 2673/92 -, S. 11; OVG Saarland, U. v. 28.11.1995 - 2 R 13/94 -, S. 14; VGH Baden-Württemberg, U. v. 07.07.1995 - 5 S 679/94 -, NVwZ 1995, 185, 186; Hess. VGH, U. v. 19.10.1993 - 2 UE 1976/90 -, juris Rn. 38; Nds. OVG, U. v. 02.06.1993 - 12 L 6/90 -, juris Rn. 8 ff.; VG Gelsenkirchen, U. v. 04.12.2007 - 14 K 589/03 -, juris Rn. 51 ff.; Sauthoff, a.a.O., Rn. 232).

    Inwieweit dies auch gilt, wenn die Widmungsverfügung - wie hier - nicht auf einer förmlichen Planung beruht, braucht die Kammer für das vorliegende Verfahren nicht zu entscheiden (allgemein gegen die Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte z.B. VGH Baden-Württemberg, U. v. 07.07.1995 - 5 S 679/94 -, NVwZ 1995, 185, 186).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 5 S 1399/02

    Verhinderung einer nicht-förmlichen Straßenplanung; Lückenschluss zwischen zwei

    In dem zur Anfechtung einer straßenrechtlichen Widmung ergangenen Urteil vom 07.07.1994 - 5 S 679/94 - (NVwZ-RR 1995, 185) hat der Senat erkannt, dass Lärm und Abgase keine dem Rechtsakt der Widmung zuzurechnenden Folgen seien, sich vielmehr Angriffe gegen eine Straße mit Rücksicht auf die von ihr ausgehenden Emissionen gegen die Straßenplanung wenden müssten und dass bei der nicht-förmlichen Straßenplanung ein Betroffener "die mit Bau und Benutzung einer Straße einhergehenden Folgen des Kraftfahrzeugverkehrs nur nach Maßgabe der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Folgenbeseitigungsanspruchs abwehren kann".
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1941/22

    Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30. Juni 2022

    Da zudem die bestehenden Zufahrtsmöglichkeiten über die südlich der klägerischen Grundstücke verlaufende A...straße ungeschmälert erhalten bleibt, ist eine Verletzung der Kläger in ihrem Anliegergebrauch ausgeschlossen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 7.7.1994 - 5 S 679/94 - VBlBW 1995, 106, juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 5 S 1399/02

    Straßenplanung: Alternativenprüfung; Lärmschutz; nicht-förmliche Straßenplanung

    In dem zur Anfechtung einer straßenrechtlichen Widmung ergangenen Urteil vom 07.07.1994 - 5 S 679/94 - (NVwZ-RR 1995, 185) hat der Senat erkannt, dass Lärm und Abgase keine dem Rechtsakt der Widmung zuzurechnenden Folgen seien, sich vielmehr Angriffe gegen eine Straße mit Rücksicht auf die von ihr ausgehenden Emissionen gegen die Straßenplanung wenden müssten und dass bei der nicht-förmlichen Straßenplanung ein Betroffener "die mit Bau und Benutzung einer Straße einhergehenden Folgen des Kraftfahrzeugverkehrs nur nach Maßgabe der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze des Folgenbeseitigungsanspruchs abwehren kann".
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1951/22

    Fehler einer Rechtsbehelfsbelehrung; Planfeststellungsbeschluss des

    Da zudem die bestehenden Zufahrtsmöglichkeiten über die südlich des klägerischen Grundstücks verlaufende A ... xstraße ungeschmälert erhalten bleibt, ist eine Verletzung der Kläger in ihrem Anliegergebrauch ausgeschlossen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 7.7.1994 - 5 S 679/94 - VBlBW 1995, 106, juris Rn. 26).
  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 138/15

    Aufwandsspaltungsbeschluss; Beweislast; Gestaltungsmöglichkeiten; Missbrauch;

    Der Träger der Straßenbaulast muss nicht Eigentümer der Grundstücke sein, die die Straße in Anspruch nimmt (vgl. etwa § 6 Abs. 1 Satz 2 NStrG oder § 6 Abs. 2 NStrG; vgl auch etwa VGH Mannheim, Urt. v. 07.07.1994 - 5 S 679/94 -, juris Rn. 26).
  • VG München, 09.03.2015 - M 2 K 14.4773

    Keine Klagebefugnis für Anfechtng einer Widmungsverfügung

    a) Klagebefugt für die Anfechtung einer Widmungsverfügung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 BayStrWG ist vor allem der mit dem Träger der Straßenbaulast nicht identische Eigentümer des Straßengrundstücks oder Inhaber dinglicher Nutzungsrechte, weil dessen bürgerlich-rechtlichen Rechtspositionen durch die mit der Widmung verbundenen öffentlich-rechtlichen Beschränkungen erheblich beeinträchtigt werden (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, U. v. 7.7.1994 - 5 S 679/94 - juris Rn. 26; Häußler in Zeitler, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, Stand 15.10.2014, Art. 6 Rn. 11).
  • VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01

    Unterlassungsanspruch mittelbar betroffener Straßenanlieger

  • VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15

    Klagebefugnis bei der Widmung einer Straße

  • VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 6 K 12.1664

    Widmung eines Eigentümerwegs; Klage eines Anliegers; Anspruch auf

  • OVG Sachsen, 09.10.2002 - 1 B 555/02

    Klage gegen die Eintragung verschiedener Wege in das Straßenbestandsverzeichnis;

  • VG München, 09.06.2015 - M 2 K 14.5640

    Anfechtung des Grundstückerwerbs wegen arglistiger Täuschung

  • VG Würzburg, 03.11.2022 - W 4 K 21.1377

    Widmung, Klagebefugnis, Eigentumsrecht

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